Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Firmen-Kollektiv-Versicherungen

Versicherungen, mit denen ein Unternehmen sein Personal gegen bestimmte Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft kollektiv versichert.

Flexibles Rentenalter

Die Rente kann vorbezogen oder aufgeschoben werden.

Rentenvorbezug:
Wer seine Altersrente um ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Während der Vorbezugsdauer besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.

Rentenaufschub:
Wer die Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente.

Wie gross die Kürzung oder der Zuschlag ausfällt, wird nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen berechnet. Bei Ehepaaren ist es auch möglich, dass ein Ehepartner die Rente vorbezieht und der andere aufschiebt.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Anteil der Versicherungsbeiträge, welcher normalerweise im Deckungsstock angelegt wird (Sparanteil), für den Erwerb von Fondsanteilen verwendet. Es gibt sowohl Lebensversicherungspolicen, bei denen der Kunde unter einer Reihe von Fonds auswählen kann, als auch Policen, bei denen nur der Anlageschwerpunkt gewählt werden kann (Obligationen, Aktien, Immobilien etc.).

Freie Vorsorge (3b)

Als freie Vorsorge werden alle im Rahmen der Säule 3b des Drei-Säulenkonzepts getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge bezeichnet.

Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.

Freizügigkeit

Das Recht des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Rücksicht auf Aufnahmebeschränkungen z.B. betreffend Alters- oder Gesundheitszustand, von einer Versicherungsunternehmung in eine andere überzutreten. (z.B. Krankenkassen, Pensionskassen beim Wechsel der Arbeitgeber).

Freizügigkeitskonto

Zweckgebundenes Bankkonto, auf das die Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge einer versicherten Person fliesst, wenn diese nicht sofort eine neue Stelle antritt.

Freizügigkeitsleistung

Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.

Freizügigkeitspolice

Kann die Freizügigkeitsleistung keiner neuen Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden, so kann der Vorsorgeschutz durch Errichtung einer Freizügigkeitspolice erhalten werden. Die Freizügikeitspolice ist eine besondere, ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienenden Kapital- oder Rentenversicherung im Rahmen der 2. Säule einschliesslich allfälliger Zusatzversicherungen für den Todes- oder Invaliditätsfall. Ein Mindestzinssatz ist garantiert.

Freizügigkeitsstiftung

Sie dient dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Freizügigkeitsleistungen weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu verwalten.