Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Sammelstiftung

Eine Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einer Versicherung, Bank oder Treuhandfirma errichtet wird. Ihr können sich beliebige und voneinander unabhängige Arbeitgeber anschliessen. Dies im Unterschied zu einer Gemeinschaftsstiftung. Der Anschluss an eine Sammelstiftung wird meist von kleineren und mittleren Unternehmen gewählt.

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds ist eine nationale Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung. Er hat die Aufgabe, Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen auszurichten, die eine ungünstige Alterstruktur aufweisen. Ausserdem stellt er die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sicherheitsfonds wird von den Vorsorgeeinrichtungen finanziert. Massgebend für den Finanzierungsanteil ist die Summe der koordinierten Löhne aller Versicherten, die für die Altersleistungen Beiträge zu entrichten haben.

Sicherungsfonds

Der Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen.

Sparprämie

Teil der gesamten Prämie bei kapitalbildenden Versicherungen, welcher mit den Zinsen den jährlichen Zuwachs des Deckungskapitals bestimmt.

Bei dieser Art von Versicherungen hat der Versicherer grundsätzlich selbst dann eine Leistung zu erbringen, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird, d.h. bevor ein Versicherungsfall eingetreten ist und sofern die Mindestprämienzahlungsdauer eingehalten wird.

Splitting (Einkommenssplitting)

Einkommensteilung während der Ehe.

Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.


Ein Splitting wird ausschliesslich vorgenommen,

  • sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Altersrente haben oder
  • wenn die Ehe aufgelöst wird oder
  • wenn ein Ehegatte stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.

Splitting-Vorsorgelösung

Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen getrennt versichert werden.

Steuerabzug

Die Prämien für eine Lebensversicherung der Säule 3b (Versicherung, freie) können zusammen mit den Prämien für andere Versicherungen (z.B. für die Krankenkasse) bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden (Pauschalabzug). Die Prämien für eine gebundene Vorsorge-Police können vollständig vom Einkommen abgezogen werden, sofern die maximalen Abzugslimiten nicht überschritten werden.

Stiftungsrat

Oberstes Verwaltungsorgan der Stiftung. Im Rahmen von Gesetz und Stiftungsurkunde entscheidet er frei und endgültig. Er trägt auch die Verantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Anlage des Stiftungsvermögens.