Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Waisenrente

Kinder, deren verstorbener Elternteil während mindestens einem Jahr AHV-Beiträge geleistet hat, erhalten eine Waisenrente, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
  • Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und befindet sich in Ausbildung

Wartefrist

Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung.

Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.

Wohneigentumsförderung (BV)

Das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge kann (mit gewissen Einschränkungen) zum Erwerb von Wohneigentum verwendet werden.