Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.
Lebenspartnerrente
Versicherte Personen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) leben, können unter gewissen Voraussetzungen die vorsorgerechtliche Stellung ihres überlebenden Lebenspartners bzw. -partnerin jener eines Ehegatten bzw. einer Ehegattin angleichen.
Lebenspartnerschaft
Eine Lebenspartnerschaft ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft von nicht verheirateten bzw. nicht in
eingetragener Partnerschaft lebenden Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die untereinander nicht verwandt sind bzw. zwischen denen keine Verwandtschaft besteht, die eine Ehe (Art.95 ZGB) oder eine eingetragene Partnerschaft (Art.4 Abs.1 Partnerschaftsgesetz/PartG) ausschliessen würde.